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Vermieterbescheinigung: Kostenloses Muster und Informationen


Seit November 2015 sind Vermieter in Deutschland dazu verpflichtet, eine Vermieterbestätigung auszustellen. Damit muss sich der Mieter binnen 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt melden und nachweisen, dass er in der genannten Wohnung lebt.

Der Staat möchte damit Scheinanmeldungen und kriminelle Handlungen dank falscher Adressen verhindern. Worauf bei der Ausstellung der Bescheinigung zu achten ist, welche Konsequenzen beim Versäumen drohen und was sich der Gesetzgeber bei der Bestätigung gedacht hat, haben wir hier zusammengefasst.

Außerdem finden Sie einen nach gesetzlichen Vorgaben erstellen kostenlosen Vordruck für eine Vermieterbescheinigung zum Herunterladen.

Was ist eine Vermieterbescheinigung?

Bei der Vermieterbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die der Vermieter ausstellt und an das Einwohnermeldeamt sendet. In diesem Dokument bestätigt er gegenüber der zuständigen Behörde, dass der Mieter tatsächlich in der angegebenen Wohnung wohnt bzw. lebt.

Seit dem 1. November 2015 sind Vermieter laut Bundesmeldegesetz BMG zu dieser Bescheinigung gegenüber dem Einwohnermeldeamt verpflichtet. Die Vermieterbescheinigung wird außerdem auch als Wohnungsgeberbestätigung bezeichnet.

Woraus besteht eine Vermieterbescheinigung?

In der Bescheinigung gibt der jeweilige Vermieter gegenüber der Behörde an, wer welches seiner vermieteten Häuser oder Wohnungen zu welchem Zeitpunkt bezogen hat. Das Dokument enthält dafür die genaue Adresse des Objektes und alle wesentlichen Daten der dort lebenden Personen. Es ist gesetzlich also nicht ausreichend, lediglich die Person anzugeben, mit der der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Zudem sind im Dokument auch alle Informationen zum Vermieter enthalten.

Angegeben ist neben den Namen auch die genaue Anschrift des Vermieters. Zudem muss in der Vermieterbescheinigung angegeben werden, ob der Wohnungsgeber auch im gleichen Zug der Eigentümer des vermieteten Objekts ist oder ob er stattdessen im Auftrag für Dritte handelt. Wenn das der Fall sein sollte, müssen in der Vermieterbescheinigung auch alle Informationen zum Eigentümer des vermieteten Objekts niedergeschrieben werden.

Es steht den betroffenen Vermietern frei, ob sie das Dokument auf elektronischem Weg oder in Papierform versenden möchten. Eine entsprechende Formularvorlage haben wir hier erstellt. Diese kann kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden. Auf dem elektronischen Weg ist die Übermittlung bei einigen Einwohnermeldebehörden auch möglich. Dann werden die Informationen direkt in einem Onlineformular übermittelt. Im Anschluss bekommt der Vermieter einen Bestätigungscode. Dieser Cord wird am Ende dem Mieter mitgeteilt. Dieser kann den individuellen Code dann bei seiner Ummeldung verwenden.

Der Inhalt der Vermieterbescheinigung im Überblick

Hier noch einmal im Überblick alle Informationen, die in der Bescheinigung enthalten sein sollten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Exakte Anschrift der Wohnung
  • Einzugsdatum
  • Namen und Anschrift des Mieters
  • Anzahl der Mieter mit Namen
  • Informationen zum Eigentümer (bei Untervermietung)

Wer benötigt alles eine Vermieterbescheinigung?

Grundsätzlich wird diese Bescheinigung von jedem benötigt, der sich an einem neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt anmelden möchte. Zuvor gab es dafür in jedem Bundesland eigene Bestimmungen. Seit 2015 allerdings ist die Pflicht zur Erstellung eins solchen Dokumentes bundeseinheitlich geregelt.

Der neue Mieter hat zwei Wochen Zeit, in denen er sich beim neuen Einwohnermeldeamt melden muss. Hat sich dieser also beispielsweise nach einem Besichtigungstermin für eine Wohnung entschieden und zieht in diese ein, beginnt seine Frist am Tag des Einzugs. Sollte in den ersten zwei Wochen kein Termin beim Einwohnermeldeamt frei sein, reicht es auch aus, in den ersten beiden Wochen einen Termin zu vereinbaren. Die eigentliche Anmeldung beim Amt kann dann auch ein paar Tage oder Wochen später stattfinden.

Wie läuft die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ab?

Zum Termin für die Neuanmeldung beim Einwohnermeldeamt braucht es bestimmte Unterlagen. Zu diesen gehört auch die Vermieterbescheinigung. Nachdem ein Mietvertrag nicht alle relevanten Informationen beinhaltet reicht dieses Dokument als Nachweis nicht aus. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass von der Behörde nicht alle Menschen erfasst werden, die im vermieteten Objekt tatsächlich leben.

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Wer ist zur Ausstellung einer Vermieterbescheinigung verpflichtet? 

Wie der Name bereits eindeutig verrät. Muss die Vermieterbescheinigung vom Vermieter ausgestellt und dem jeweiligen Mieter übergeben werden. Demnach muss jeder, der ein Objekt untervermietet oder vermietet, diese Bescheinigung für seinen neuen Mieter vorbereiten und erstellen. Wenn das nicht passiert, kann der Mieter seiner Meldepflicht beim Meldeamt vor Ort nicht nachkommen. Vermieter werden daher gesetzlich dazu verpflichtet, die Vermieterbescheinigung auszustellen.

Wenn sich dieser dagegen erstellt, die Daten schriftlich festzuhalten, kann er diese auch elektronisch mitteilen. Dann sendet er die Informationen direkt in einem Online-Formular an das Einwohnermeldeamt. Dann ist der Vermieter aber verpflichtet, den erhaltenen Code an den Mieter weiterzuleiten. Ohne diesen kann die Anmeldung durch den Mieter ebenfalls nicht erfolgen.

Bescheinigung kann auch durch die Hausverwaltung ausgestellt werden 

Die Vermieterbescheinigung muss nicht vom Vermieter persönlich ausgestellt werden. Es ist auch ausreichend, wenn er diese Aufgabe einem Dritten überträgt. Das kann beispielsweise die Hausverwaltung sein. Wenn der Vermieter sich dazu entscheidet, die Aufgabe zu übertragen, hat er aber dennoch die Pflicht, für eine fristgerechte Ausstellung zu sorgen. Dem Mieter muss es möglich ein, sich innerhalb der vorgeschriebene zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

Untermietervertrag

Egal ob ein Zimmer in einem alten Fachwerkhaus oder einige Räume auf einem gekauften Bauernhof: Es kann sich immer auch um einen Untermietvertrag handelt. Dann ist es die Aufgabe des Hauptmieters, die Bestätigung zu erstellen. Dann muss dieser die Adresse des Eigentümers des Objektes aber ebenfalls mit ins Dokument eintragen.

Was kann ich machen wenn der Vermieter die Bescheinigung nicht ausstellt?

Wenn der Vermieter seiner Verpflichtung nicht nachkommt und die Vermieterbescheinigung nicht ausstellt, hat der Mieter ein Problem:

Er kann seiner Meldepflicht innerhalb der ersten 14 Tagen nicht nachkommen. 

Für den Fall, dass der Mieter die Erstellung versäumt oder sich gegen eine solche weigert, hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen geschaffen. Der Vermieter kann in diesem Fall mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belangt werden (geregelt nach § 54 BMG). Übrigens gibt es auch Bußgelder, wenn der Vermieter eine gefälschte Bescheinigung ausstellt – beispielsweise, wenn er eine Vermieterbescheinigung für Menschen ausstellt, die nicht in seinem Objekt leben. Dann kann das eine Strafzahlung von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Damit möchte der Staat verhindern, dass es zu Scheinanmeldungen kommt.

Tipps, wenn sich der Vermieter weigert 

Sollte sich er Vermieter weigern, die Bescheinigung auszustellen, sollten sich die Mieter persönlich an diesen wenden. Am besten man teilt ihm noch einmal klar mit, dass die Bescheinigung für die Anmeldung beim Amt essenziell und notwendig ist. Auch ist es sinnvoll, ihn auf die Frist hinzuweisen. Wenn auch das nichts bringt, empfiehlt es sich, die Gesetzespassage auszudrucken oder ihm via E-Mail zukommen zu lassen. Dann sollte der Mieter den Vermieter auch darauf hinweisen, dass er selbst eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er sich weigert, die Vermieterbescheinigung auszustellen.

Das sind die Rechte vom Mieter und Vermieter

Es gibt viele Rechte und Pflichten, die sowohl Mieter als auch Vermieter tragen. In Zusammenhang mit der Meldepflicht sind diese ebenfalls sehr klar geregelt. Der Vermieter ist demnach klar dazu verpflichtet, die nötige Vermieterbescheinigung auszustellen. 

Dieses Dokument muss die richtigen Angaben zu den Mietern und der eigenen Person enthalten. Falsche Angeben zu der Identität der Bewohner oder die Anzahl an Mietern sind strafbar. Für die Anmeldung innerhalb der 14 Tagen ist dann hingegen ausschließlich der Mieter zuständig und zu belangen. Er ist daher auch berechtigt, von seinem Vermieter die zeitnahe Ausstellung der Vermieterbescheinigung zu fordern.

Die Abmeldung ist nicht mehr nötig

Früher mussten Mieter nicht nur die Anmeldung beim neuen Einwohnermeldeamt des neuen Ortes durchführen. Dann war es auch notwendig, sich beim alten Einwohnermeldeamt abzumelden. Durch die Digitalisierung und den elektronischen Austausch der Einwohnermeldeämter ist das mittlerweile nicht mehr nötig. 

Die Behörden stehen dazu im Kontakt und wenn sich der Mieter an einem neuen Ort anmeldet, wird das dem ehemals zuständigen Amt direkt mitgeteilt. Somit soll den Mietern ein erheblicher Mehraufwand erspart und Ressourcen bei den Behörden eingespart werden. Das gilt allerdings nicht für einen dauerhaften Umzug in das entfernte Ausland. Dann müssen sich die Ausreisenden auch beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes abmelden.

Recht auf Auskunft durch das Einwohnermeldeamt

Der Vermieter hat ein Recht, beim Einwohnermeldeamt die Daten zu prüfen. So kann er in Erfahrung bringen, wer tatsächlich in seiner Wohnung gemeldet ist. Dieses Informationsrecht ist in § 19 Abs. 1 Satz 3 BMG klar geregelt und definiert. Gerade wenn der Verdacht besteht, dass der Mieter mit nicht angemeldeten Personen in der Wohnung lebt oder es sich gar um ganz andere Menschen handelt, sollte der Vermieter von diesem Recht Gebrauch machen. Immerhin ist es für den Vermieter nicht nur für die Berechnung der anfallenden Nebenkosten wichtig zu wissen, welche Menschen und wie viele in seinem Objekt leben.

Diese Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es

Auch, wenn die Vermieterbescheinigung grundsätzlich einmal von jedem Vermieter ausgestellt werden muss, existieren einige wenige Ausnahmen. Diese hat der Gesetzgeber festgelegt. Wenn jemand beispielsweise für ein Zeitspanne von weniger als einem halben Jahr eine zusätzliche Wohnung bezieht und schon beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, braucht es keine zusätzliche Bescheinigung für dieses Objekt. Auch Touristen, die in Deutschland Urlaub machen, sind von der Regelung befreit. Vorausgesetz ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik dauert unter einem viertel Jahr. Ab drei Monaten gelten Besucher nicht mehr als Touristen und müssen hier ihren Wohnsitz anmelden. Eine Ausnahmeregelung gibt es auch für den Aufenthalt in Pflegeinrichtungen, Aufnahmestationen oder Krankenhäuser. Gleiches gilt für Einrichtungen zum Schutz vor Gewalt, wie etwa Frauenhäuser.

Kostenlos bei Verwandten wohnen

Wer unentgeltlich bei einem Verwandten lebt, hat einen Wohnungsgeber – auch wenn das in diesem Fall der Verwandte selbst ist. Dann bedarf es also einer Anmeldung und demnach auch einer Vermieterbescheinigung. Wohnt jemand zur Untermiete, so gilt der Hauptmieter als der Wohnungsgeber uns muss sich somit um die Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt kümmern.

Die Vermieterbescheinigung ist seit 2015 Pflicht in Deutschland

Die Verpflichtung für Vermieter, ihren Mietern eine solche Bescheinigung auszustellen gilt seit November 2015. Entstanden ist sie im Rahmen der Überarbeitung des Meldegesetzes. Dieses hatte das Ziel, die Daten der Bürger zum einen zu schützen und zum anderen die Abläufe in der Verwaltung zu erleichtern. Zudem wollte die Bundesregierung mit der Gesetzesüberarbeitung eine einheitliche Regelung in ganz Deutschland schaffen und gegen Scheinanmeldungen vorgehen. Laut Innenministerium kam es in den Jahren davor vermehrt dazu, dass Falschanmeldungen die Basis für kriminelle Straftaten wie Kreditbetrug waren.

Was genau ist eine Scheinanmeldung?

Eine Scheinanmeldung liegt immer dann vor, wenn sich jemand mit einer Adresse registrieren lässt, ohne dort zu leben. Ein Scheinwohnsitz ist in Deutschland verboten, denn er verschleiert unter Umständen Straftaten.

Beachtet werden sollte von Vermietern, dass auch sie sich strafbar machen. Nämlich dann, wenn sie eine Vermieterbescheinigung ausstellen, ohne dass die entsprechende Person unter der genannten Adresse anzutreffen ist. Die Ordnungswidrigkeit wird mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro verfolgt und geahndet.

Grauzonen weiterhin vorhanden

Zuvor konnte man sich bei den Freunden oder Eltern anmelden oder auf eine längere Reise gehen, ohne dass die Ämter dazu nachfragen hatten. Das wollte der Staat mit dem neuen Gesetz ab November 2015 verhindern. Allerdings haben insbesondere Vielreisende und digitale Monaden auch jetzt noch Grauzonen und Schlupflöcher gefunden.

Das Meldegesetz schreibt vor, dass die Vermieterbescheinigung vom Vermieter ausgestellt werden muss. Dabei kann es sich, wo oben beschrieben, aber auch um einen Freund oder ein Familienmitglied handelt, bei dem man zur Untermiete eingezogen ist. Voraussetzung ist, dass die Wohnung zu jederzeit vom Mieter betreten werden kann, dieser also im Besitz des Wohnungsschlüssels ist. Gesetzlich definiert wird eine Wohnung als umschlossener Raum, „der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“.

Das kann theoretisch also auch ein Gästezimmer bei einem guten Freund sein, wenn dieser über eine Ecke zum Kochen, ein Bad und eine Schlafmöglichkeit verfügt. Somit finden also auch heute noch Menschen die Möglichkeit, sich über einen gut gewillten Bekannten anzumelden. Immerhin reichen für die Voraussetzungen einer Wohnung bereits ein Schlafsofa, ein Haustürschlüssel und ein Untermietvertrag aus.

Es handelt sich um eine theoretische Grauzone. In der Praxis empfehlen wir Ihnen sich an das zuständige Einwohnermeldeamt zu informieren

Die Vermieterbescheinigung von 2002

Was vielen nicht bewusst ist: Die Vermieterbescheinigung ist keine neue Erfindung. Es gab sie bereits vor 2002. Im Anschluss wurde sie abgeschafft und das Meldegesetz deutlich lockerer gefasst.

Bis dahin mussten Mieter sich ihren Wohnort vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen und das Dokument beim Einzug dem Amt vorlegen. Die damalige rot-grüne Bundesregierung fand dieses Vorgehen zu bürokratisch und schaffte es daher ab. Bis ins Jahr 2015, denn da machte das gesamte Meldegesetz dann die oben beschrieben Renaissance durch.

In der Zwischenzeit zeigte sich, dass sich insbesondere der Missbrauch mit Adressen enorm ausbreitete. Terroristen und Betrügern wollte man es dadurch also wieder schwieriger machen, falsche Adressen zu nutzen. Für Mieter und Vermieter ist das Verfahren seit dem Jahr also wieder etwas komplizierter geworden. Ob die Vorschrift auch in der Zukunft unter anderen Regierungen bestehen bleibt oder erneut ausgesetzt wird, wird die Zeit zeigen.

Bereits bestehende Mietverhältnisse

Was ist mit bereits bestehenden Mietverhältnissen, die schon vor 2015 geschlossen wurden – also zu einer Zeit, in der eine Vermieterbescheinigung nicht verpflichtend war? Muss in einem solchen Fall eine Bescheinigung nachgereicht bzw. vom Vermieter nachträglich erstellt werden? Nein, denn das seit November 2015 existierende Meldegesetz hat keinen Einfluss auf bereits bestehende Mietverhältnisse.

Das muss bei der Anmeldung noch beachtet werden

Wie bereits oben erwähnt müssen sich Menschen innerhalb von 14 Tagen beim neuen zuständigen Einwohnermeldeamt melden. Da das gerade in großen Städten oft nicht möglich ist, reicht es auch aus, einen Termin innerhalb der ersten beiden Wochen zu vereinbaren. Wer sich allerdings nicht beim zuständigen Amte meldet, kann mit einem Bußgeld belangt werden. 

Wenn es sich dabei nur um einige Tage handelt, sind das in der Regel maximal 30 Euro. Wer die Anmeldung nach dem Umzug aber mehrere Monate lang nicht offiziell gemeldet hat, kann durchaus einen Bescheid über ein Bußgeld von bis zu 500 Euro erhalten. Die Höhe richtet sich dabei stark nach der Kulanz des Sachbearbeiters. Wenn die Frist nur ein paar Tage überschritten ist, drückt dieser meist ein Auge zu.

Was genau ist eine Scheinanmeldung?

Für das Anmelden bzw. Ummelden braucht es natürlich einige Unterlagen. Neben der Vermieterbescheinigung muss beim Amt ein Identitätsnachweis erbracht werden. Das kann in Form eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfolgen. Außerdem braucht es das Anmeldeformular für den Wohnungswechsel

Dieses ist bei jedem Amt als Vordruck erhältlich. In den meisten Fällen kostet die Ummeldung nach dem Umzug übrigens nichts. Manchmal erheben die Behörden eine geringe Gebühr von rund 10 Euro. Die Informationen dazu, ob Gebühren anfallen, sind in der Regel auf der jeweiligen Website des Einwohnermeldeamtes vor Ort nachzulesen.  

Häufige Fragen (FAQ)

Was steht in der In der Vermieterbescheinigung?

In der Bescheinigung bestätigt der Vermieter dem Mieter, dass er in die auf dem Bescheid eingetragene Wohnung eingezogen ist.

Wie heißt die Vermieterbescheinigung noch?

Die Bescheinigung ist auch unter der Bezeichnung Wohnungsgeberbestätigung oder Wohnungsgeberbescheinigung bekannt und geläufig. Inhaltlich gibt es hier keine Unterschiede.

Wo bekommt man eine Vermieterbescheinigung her?

Die Bestätigung kann entweder elektronisch direkt an das Einwohnermeldeamt erfolgen. Darum kümmert sich der Vermieter direkt. Oder aber sie erfolgt schriftlich und wird dem Mieter vom Vermieter ausgehändigt. Entscheidet sich der Vermieter für die digitale Variante, muss er dem Mieter den erhaltenen Code zukommen lassen.

Wan brauch man eine Vermieterbescheinigung?

Das neue Meldegesetz verpflichtete alle Vermieter zur Ausstellung dieser Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen diese dem Mieter auszustellen. Der Vermieter hat aber auch Vorteile. Denn dadurch darf er bei der Meldebehörde abfragen, wer in einer Wohnung gemeldet ist.

Ist der Vermieter verpflichtet eine Vermieterbescheinigung auszustellen?

Ja, der Vermieter ist dazu gesetzlich verpflichtet. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug muss der Mieter im Besitz der Bestätigung sein. Diese muss die Anschrift des Vermieters, die Anschrift der Wohnung und die Personalien des Mieters enthalten.

Wie fülle ich die Wohnungsbestätigung aus?

Ja, der Vermieter ist dazu gesetzlich verpflichtet. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug muss der Mieter im Besitz der Bestätigung sein. Diese muss die Anschrift des Vermieters, die Anschrift der Wohnung und die Personalien des Mieters enthalten.

Braucht jede einzelne Person eine Bestätigung?

Auf einem Formular können mehrere Mieter eingetragen werden. Bei einer Familie reicht also eine Bestätigung vom Vermieter vollkommen aus.

Eine Partnerin oder ein Partner zieht nach dem Mieter mit in die Wohnung? Brauchst es dafür auch eine Vermieterbescheinigung?

Ja, denn der Partner oder die Partnerin hatte zuvor an einem anderen Ort gewohnt. So gilt auch hier die Frist der zwei Wochen.

Einzug in die eigene Wohnung: Wer ist dann Wohnungsgeber?

Es klingt absurd. Aber in einem solchen Fall muss ebenfalls eine Vermieterbescheinigung ausgestellt werden. Der Wohnungsgeber ist dann der Eigentümer selbst und ist in der Pflicht die Bestätigung für sich selbst auszustellen.

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