Garage mieten in der Nähe


Die Städte werden immer voller und die Parkplatznot ist eine der Folgen. Eine Garage mieten ist hier eine logische Konsequenz. Das schont die Nerven, spart Zeit und das Fahrzeug ist noch dazu gegen Unwetter sowie Diebstahl geschützt. Beim Garage mieten gibt es aber auch einige Dinge, auf die geachtet werden muss. Sonst kann das Ganze schnell teuer und böse enden. Wir bringen etwas Licht ins Dunkle und haben übersichtlich zusammengefasst, auf was es beim Garage mieten wirklich ankommt.

Garage mieten: Was beachten?

Wer eine Garage mieten möchte, muss zunächst beachten, dass hier nicht die gleichen Rechte gelten wie bei der Wohnungsmiete. Garagen werden in Deutschland als Nutzflächen und nicht als Wohnflächen betrachtet. Es herrscht also Vertragsfreiheit, insbesondere wenn es sich um eine Garage handelt, die unabhängig von einer Immobilie gemietet wird. Klar ist also, dass hier andere gesetzliche Vorschriften in Bezug auf Mieterschutz gelten.

Das hat für Kündigungsfristen beispielsweise folgende Auswirkung: Der Vermieter kann die Garage zu jeder Zeit fristlos und auch ohne die Angabe von Gründen kündigen, sollte dies nicht anders im Mietvertrag festgehalten worden sein. Anders kann es allerdings aussehen, wenn die Garage gemeinsam mit einem Haus oder einer Wohnung gemietet wird. Dann liegt meist ein gemeinsamer Mietvertrag vor, der auch die Garage mit einschließt. Freie Hand hat der Vermieter allerdings in jedem Fall in Bezug auf den Mietpreis. Er kann den Mietpreis willkürlich festlegen, da es für Garagen, im Gegensatz zu Wohnungen, keinen Mietspiegel gibt.

Der Mieterschutz

Wer eine Garage gemeinsam mit einem Haus oder einer Wohnung mietet, kann sich auf einen gewissen Kündigungsschutz verlassen. Wird der Stellplatz hingegen gesondert gemietet und will der Käufer bestimmte Dinge vertraglich festhalten lassen, sollten einige Aspekte schriftlich in den Mietvertrag eingetragen werden. Dazu zählen etwa Klauseln zu Kündigungsfrist, Mietdauer und anderen Faktoren. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Mietvertrag zusammen mit einem Rechtsexperten aufsetzen lassen. Nutzt der Vermieter hingegen einen eigenen Vertrag und enthält dieser die gewünschten Punkte nicht, können Mieter freundlich darum bitten, diese Punkte noch mit aufzunehmen.

Mietvermietung bei der Garagen

Beachtet werden sollte auch, dass der Vermieter den Mietpreis jederzeit erhöhen kann. Dazu muss der Vermieter in der Regel eine sogenannte Änderungskündigung in die Wege leiten. Dadurch wird der vorher gültige Vertrag aufgelöst und der Mieter enthält einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen. Hierin ist dann meist der Mietpreis für das Garage mieten entsprechend erhöht worden. Der Mieter kann diesem Vertrag zustimmen und ihn annehmen oder ablehnen. Doch was ist, wenn es sich dabei um eine Garage handelt, die gemeinsam mit einem Haus oder einer Wohnung angemietet wurde? Mit solchen Fällen haben sich bereits einige Gerichte beschäftigt. Wenn sich die Garage auf demselben Gelände befindet wie die Wohnung, ist von einer Mitvermietung auszugehen. 

So urteilte zumindest der BGH bezüglich dem Garage mieten (VIII ZR 251/10). Sind allerdings zwei getrennte Mietverträge abgeschossen worden, müssen die beiden Fälle getrennt voneinander betrachtet werden. Handelt es sich um ein einheitliches Vertragsverhältnis, sind die Chancen der Kündigung für den Vermieter nach nach § 573b BGB geregelt. Der Vermieter kann den Vertrag nur dann auflösen, wenn er den Stellplatz der Garage dafür benötigt, neuen Wohnraum zu schaffe. In einem solchen Fall hat der Mieter einer dazugehörigen Wohnung aber die Möglichkeit, den Mietzins entsprechend absenken zu lassen. Wie sieht es aus der Sicht des Mieters aus? Dieser kann die Garage auch nicht ohne weiteres aufgeben, denn bei einem einheitlichen Vertrag über Wohnung und Garage wäre somit auch die Wohnung aufgegeben. Wenn also schon vorab absehbar ist, dass die Garage nur vorübergehend benötigt wird, sollte auf zwei gesonderte Mietverträge plädiert werden.

Garage mieten in der Nähe - wie teuer ist das?

Genauso wie auch für eine Wohnung oder ein Zimmer in einer WG, ist der Mietpreis für eine Garage abhängig von der Nachfrage und dem Angebot. Ist die Nachfrage, etwa in einer großen Stadt stark und das Angebot knapp, steigt entsprechend der Preis für die Miete. So ist es nicht verwunderlich, dass die Preise für das Garage mieten in der Stadt tendenziell höher sind als beim Garage mieten auf dem Land.

Zudem sind natürlich noch jede Menge weitere Faktoren ausschlaggebend für den Mietpreis. Wie groß ist die Stellfläche oder die Garage? Gibt es eine Überdachung? Ist die Garage zentral gelegen oder eher außerhalb? Auch solche Fragen spielen eine Rolle bei der Preisgestaltung. Wer sich für einen Stellplatz in einer zentralen Stadt in einer Tiefgarage entscheidet, muss für das Garage mieten monatlich mit etwa 100 bis 150 Euro rechnen. Wer stattdessen einen Stellplatz Outdoor in einem eher weniger zentralen Stadtteil sucht, kann auch schon für 30 Euro je Monat fündig werden.

Stellplatzt untervermieten: Darauf sollte geachtet werden

Es kann passieren, dass ein Vermieter Wohnung und Garage nur gemeinsam zur Miete anbietet. Doch wenn der Mieter kein eigenes Fahrzeug hat, benötigt er oft auch keinen Stellplatz für ein Fahrzeug. Unter Umständen kann er dann eine Untervermietung vornehmen, diese bedarf allerdings der ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters. Dann fungieren Untermieter und Hauptmieter als Vertragspartner und nicht der Eigentümer des Grundstücks. Wenn der Vermieter einer Unterviermietung seiner Garage zustimmt, kann der Mieter einen Preis für das entsprechend festlegen.

Anders sieht es aus, wenn Garage und Wohnung in einem gemeinsamen Mietvertrag zusammengefasst wurden. Dann kann der Mieter nicht auf sein Sonderkündigungsrecht pochen, wenn der Vermieter der Untervermietung nicht zustimmt. Zu beachten ist, dass ein Untermietvertrag auch dann weiterläuft, wenn das Hauptmieterverhältnis endet. Allerdings besitzt der Eigentümer einen Anspruch auf eine Räumung. Wer also seinen Stellplatz untervermietet hat, sollte sich beim Auflösen des Hauptmietvertrages rechtzeitig darum kümmern, auch die Untervermietung zu kündigen. Es empfiehlt sich daher, im Mietvertrag eine recht kurze Kündigungsfrist zu vereinbaren. Immerhin könnte der Eigentümer den Untervermieter auf Räumung verklagen und das kann teuer enden.

Garage mieten ohne Mietvertrag?

Ein Mietvertrag für einen Stellplatz oder eine Garage kann formlos geschlossen werden. Das bedeutet auch, dass der Vertrag für das Garage mieten selbst mündlich wirksam ist. Jedoch kann es dann in der Folge zu Schwierigkeiten kommen, etwa wenn es um die Beweisfragen geht. Es ist also dringend zu empfehlen, einen Mietvertrag auch bei Garagen schriftlich vorzunehmen. Darauf legt auch der Vermieter in der Regel wert, da er darüber Betriebskosten oder auch Vereinbarungen über kleine Reparaturen abwälzen kann. Sind keine vertraglichen Vereinbarungen geschlossen worden, ist dafür per Gesetz der Vermieter verantwortlich.

Garage mieten in der Nähe: Was darf der Mieter abstellen und lagern?

Dass in Deutschland Wohnungsnot herrscht dürfte bekannt sein. Allerdings herrscht in der Bundesrepublik tatsächlich auch Parkplatznot. Das liegt vor allem daran, dass fast alle Straßen und Gassen mit den Fahrzeugen der Anwohner zugeparkt sind und sich in den Garagen ausrangierte Möbelstücke, Ersatzteile, Gummiboote und jede Menge anderer Schrott befindet. Einige Hobbyschrauber haben sich in ihrer Garage sogar eine Werkstatt eingerichtet. Dieser Umstand sorgt zunehmend für Streit unter den Nachbarn, aber auch zwischen den Besitzern und der Kommune oder den Vermietern.

In der Stadt Niederkassel in NRW führte das dazu, dass eine Zweckentfremdung der Garage dort nicht mehr geduldet wird und mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro geahndet wird. In München flatterte bei einem Mieter ein Kündigungsschreiben ins Haus, da er seine Garage als Skiwerkstatt umfunktioniert hatte. Das stellt einen vor die Frage: Was darf ich als Mieter eigentlich mit meiner Garage oder dem Stellplatz machen und wie darf ich die Fläche nutzen? Grundsätzlich gilt die Garage als rechtlich zulässiger Ort für das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Wenn ein Nachbar, oder gar ein Vertreter der Behörde, also freundlich darauf aufmerksam macht, dass die Garage nicht einfach als Abstellfläche für Möbelstücke genutzt werden darf, sollte diese Kritik ernst genommen werden. Niemand darf eine Garage mieten und sie dann einfach so nutzen, wie er das gerne möchte. Zudem ist es beim Garage mieten untersagt, nach eigenem Ermessen hineinstellen oder abstellen, was ihm in den Sinn kommt. Das gilt für den Einfamilienhausbesitzer mit Garage im eigenen Besitz genauso wie für einen Mieter, der auch eine Garage mitnutzen kann. Natürlich ist nicht nur definiert was verboten ist.

Viele Gerichte haben sich bereits damit beschäftigt, was dem Mieter zusteht. Die jeweilige Landesbauordnung legt fest, dass Garagen lediglich in einem zulässigen Rahmen genutzt werden dürfen. Was heißt das nun konkret? Damit die Straßen entlastet werden können und dem Mangel an Parkplätzen entgegengewirkt werden kann, sollte in der Garage in erster Linie das Fahrzeug Platz finden. Gleichzeitig schützt dies gegen Diebstahl. Problemlos mit eingelagert werden können Werkzeuge, Putzmittel, Pflegeprodukte oder auch Zubehör wie Reifen sowie Teile der Karosserie. Ebenso abgestellt werden darf das Motorrad, das Moped oder auch ein Fahrrad. Geschlossene Garagen mieten kann sinnvoll sein, denn hier kann der Mieter auch kleine Regale anbringen, um das Zubehör darin zu verstauen. Das gilt allerdings nicht für offene Stellplätze. So urteilte 2016 zumindest das Amtsgericht in Stuttgart (Az. 37 C 5953/15). Andere Gerichte haben allerdings wieder im Interesse des Mieters entscheiden. So darf dieser seinen Stellplatz nach dem Garage mieten auf der gesamten Breite nutzen und kann selbst dann bis zum äußersten Rand parken, wenn es damit dem Besitzer des Nachbarparkplatzes erschwert wird, in sein Fahrzeug zu gelangen. (Amtsgericht München, Az. 415 C 3398/13)

Hier droht Ärger - Garage mieten in der Nähe

Verboten ist es in Deutschland, die Garage oder den Stellplatz zweckzuentfremden und statt einem Fahrzeug Möbel oder kaputte Küchengeräte sowie Inventar einzulagern. Diese Dinge haben nichts in der Garage zu suchen, denn die Fläche darf nicht einfach als zusätzlicher Abstellraum in Betrieb genommen werden. Nutzt jeder seine Garage auf diese Weise, würden die Parkplätze bundesweit nicht mehr ausreichen. Das gilt ebenfalls für den Umbau der gemieteten Garage zu einem Hobbykeller oder gar einer Übernachtungsmöglichkeit. Wenn Reparaturen oder Renovierungen vorgenommen werden, ist es in Ordnung, wenn einmal für ein paar Tage Bauschutt in der Garage liegt. Dann sollte beim Vermieter um Verständnis gebeten werden. Ist aber alles dermaßen zugeparkt, dass ein Auto nicht mehr hineinpasst, ist die Grenze bereits überschritten.

Vorsicht bei Gasflaschen und Co

Garage mieten kann teuer werden. Bei einigen Dingen müssen Mieter besonders vorsichtig sein, denn ihre Lagerung ist in der Garage streng verboten. Das gilt insbesondere für Benzin, Gasflaschen und gefährliche Stoffe. Wer vom Vermieter dabei erwischt wird und eine Abmahnung sowie eine Aufforderung bekommen, die Dinge aus dem Stellplatz zu räumen, sollten dem auch umgehend nachkommen. Zwar unternehmen Behörden der Kommune keine Kontrollen auf Garagenhöfen und sehen nicht in die Garagen hinein: die Städte sind allerdings deutschlandweit in Bezug auf diese Problematik sensibilisiert.

Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Kommunen den Anforderungen an neue Stellplätze auf öffentlichen Straßen und Gassen nicht mehr gerecht werden können. Zu viele Menschen haben mittlerweile ein oder mehrere Autos und parken diese auf öffentlichen Parkplätzen in der Nähe des Hauses oder der Wohnung. Wenn ein Nachbar also wegen einer Lagerung von gefährlichen Stoffen Alarm schlägt und den Fall weiterleitet, ist es wahrscheinlich, dass die Bauaufsicht einschreitet. Dann droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro und die Aufforderung zur schnellen Räumung.

Vertragsklauseln ernst nehmen: Garage mieten in der Nähe

Mieter sollten sich immer das Kleingedruckte im Mietvertrag durchlesen, wenn sie einen Stellplatz nutzen möchten. Der Vermieter ist hier in der überlegenen Position. Das gilt nicht nur in Bezug auf den Mietpreis, sondern auch auf alle Konditionen. Hat er etwa verfügt, dass in seiner Garage kein Moped abgestellt werden darf, hat sich der Mieter daran zu halten. Stellt der Vermiete fest, dass die Garage nicht vertragsmäßig genutzt wird, kann im schlimmsten Fall die Kündigung drohen und unter Umständen die Kündigung für die mitvermietete Wohnung gleich mit. So passierte es dem Herrn aus München, der seine Garage zu einer Werkstatt für Skier umfunktionierte. Er musste danach nicht nur seine Garage räumen, sondern auch die dazu gemietet Doppelhaushälfte.

Wann kann sich eine Mietung einer Garage eigentlich lohnen?

Wer für sein Fahrzeug eine Möglichkeit zum Unterstellen hat, hat es beim Garage mieten mit einer ganzen Reihe von Vorteilen zu tun. So haben auch Mieter einer Wohnung ohne Grundstück die Möglichkeit, eine Garage in der Nähe anzumieten oder sich für einen offenen Stellplatz zu entscheiden. Die Miete eines solchen Stellplatzes ist mit keinen hohen Kosten verbunden, immerhin muss keine Garage neu gebaut werden. Das Auto ist aber dennoch gegen Wind, Wetter und Diebstahl geschützt und der Wert des Fahrzeuges kann sich so länger halten.

Schon daher lohnt sich das Garage mieten. Außerdem schont ein Stellplatz nerven. Nach der Arbeit muss der Mieter nicht erst minutenlang um das eigene Grundstück fahren und einen freien Parkplatz suchen. Stattdessen kann er sein Fahrzeug gleich auf den eigenen Stellplatz abstellen. Beachtete werden sollte bei der Miete einer Garage aber, dass fortlaufende Kosten anfallen. Wer also eine Garage über viele Jahre hinweg nutzen möchte, sollte sich überlegen, ob der Kauf nicht wirtschaftlich rentabler wäre. Die Vor- und Nachteile einer Anmietung sollten vorher immer gründlich geprüft werden.

Angenehme Vorteile des eigenen Stellplatzes

Ein Garagenplatz in der Nähe des eigenen Hauses oder der Wohnung hat viele Vorzüge. Gerade im Winter ist es praktisch, sein Fahrzeug in der Nähe abstellen zu können und in kurzer Zeit zu Fuß daheim zu sein. Lockt ein Angebot einer Garage, die etwas weiter entfernt ist, sollten Interessenten genau abwägen. Auch wenn eine Garage mieten in der Umgebung vielleicht günstiger ist: Wenn dafür erst mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren werden muss, kann sich dieser Standort als nicht alltagstauglich herausstellen. Immerhin ist der Mieter dann jedes Mal abhängig von den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Wer trägt die Kosten für Instandsetzungen?

Sind die Garage und das Haus oder die Wohnung in einem einzigen Vertrag gemeinsam erfasst, so ist der Vermieter für die Instandhaltungsarbeiten verantwortlich. Das gilt etwa für Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände. Aber Achtung: Unter Umständen lassen sich solche Pflichten auch auf den Mieter übertragen, wenn es im Vertrag dazu besonders Klauseln gibt. Inwiefern dies zulässig ist, konnte bisher aber noch nicht höchstrichterlich entschieden werden. In der Regel hat der Vermieter kein Interesse, sein Eigentum vom Mieter streichen zu lassen, ein Blick in den Vertrag lohnt sich dennoch zur Sicherheit.

Ist ein separater Vertrag für das Garage mieten zur Anwendung gekommen, haben die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf das Wohnraummietrecht keine Anwendung mehr. Allerdings gilt hier grundsätzlich ebenfalls, dass der Vermieter sich um die Instandsetzungsarbeiten und Reparaturen zu kümmern hat. Unter Umständen lassen sich bestimmte Reparaturen aber vertraglich auf den Mieter rumwälzen. Auch wenn dazu noch kein einschlägiges BGH-Urteil zu Schönheitsreparaturen in der Garage besteht: Der Bundesgerichtshof hat bereits entscheiden, dass unter engen Grenzen die Übertragung kleiner Schönheitsreparaturen auf den Mieter in Nicht Wohnraummietverträge zulässig sind. Und wie sieht es mit den Betriebskosten aus? Die wird in der Regel mit der Miete abgegolten, denn Wasser- sowie Heizkosten fallen beim Garage mieten normalerweise nicht an.

Das Fazit zum Garage mieten

Eine Garage mieten kann insbesondere in großen Städten eine gute Möglichkeit sein, stressfrei einen Stellplatz zu finden. Gerade geschlossene oder videoüberwachte Parkplätze bieten zudem einen Schutz gegen Diebstahl oder Beschädigungen. Allerdings sollten Mieter die hier beschriebenen Punkte beachten und nichts überstürzten, dann gibt es beim Garage mieten keine bösen Überraschungen und alles läuft zur besten Zufriedenheit beider Seiten. Wenn auf die Dauer ein Stellplatz für das eigene Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge benötigt wird, kann darüber nachgedacht werden, ob ein Kauf der Garage nicht vielleicht wirtschaftlich günstiger wäre.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet es eine Garage zu mieten?

Die Kosten für einen Stellplatz hängen von Faktoren wie der Lage und dem Ort ab. Wer einen Geländewagen im Zentrum unterstellen will, kann mit ca. 50 bis 150 € rechnen. Ein normales Auto im Randgebiet kostet im Monat etwa 30 € bis 70 € je nach Lage und Größe.

Was kann Ich für eine Garage verlangen? 

Beispiel: Der Versicherte bestimmt den Wert seiner Garage pauschal auf einen Verkehrswert im Bereich von 5.000 bis 8000 €. Diese Summe bezieht sich auf eine neue oder gut sanierte Garage. Bei einer nicht sanierten und vielleicht schlecht erhaltenen Garage liegt der Wert zwischen 2.000 Euro und 3.000 €.

Wie viel Geld kann ich für eine Garage verlangen?

Etwa zwischen 30 und 70 €. Der Preis kommt auf die Anzahl der Fahrzeuge an, die beschäftigt werden. Denn je öfter das passiert, desto größer wird der Leidensdruck und Menschen suchen sich eine Garage, etwa in der Stadt.

Was kostet ein Außenstellplatz?

Zwischen 100 und 150 € Miete sind monatlich üblich. Zumindest wer eine Tiefgarage oder einen Stellplatz im Zentrum einer großen Stadt sucht. Für einen Außenstellplatz in einem nicht zentralen Ort sind auch Kosten von 30 € möglich.

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Daniel Kessler

Über den Autor

Gründer und Inhaber von Actora-Immobilien. Ich freue mich Sie auf unseren Blog begrüßen zu dürfen. Unser Immobilienblog soll Sie an das Thema Immobilien heranführen. Für weitere Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Daniel Kessler

Veröffentlicht in der Kategorie Immobilienmakler am 10. Januar 2021  
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