Wegerecht: Was ist das noch einmal?


Grundstücksbesitzer haben es ab und zu mit dem sogenannten Wegerecht zu tun. Gemeint ist das Recht, einen auf fremden Boden gelegenen Durchgang selbst zu nutzen. Damit können Eigentümer ein fremdes Grundstück betreten, um zum eigenen Grund zu gelangen. Aber wie teuer ist ein solches Wegerecht, was muss beachtet werden und wie verhält es sich mit der Haftung? All das haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Die Definition: Das Wegerecht

Gerade in beliebten Metropolen ist es oft der Fall, dass Grundstücke aufgeteilt werden. Dann passiert es, dass eine Partei keinen öffentlichen Zugang mehr zum eigenen Grundstück besitzt. In diesem Fall muss ein Wegerecht bestehen. Dieses erlaubt es jemanden, das fremde Grundstück zu passieren, damit so das eigene Haus erreicht werden kann.

Der Gesetzgeber hat dieses Recht vorgesehen. Immerhin hat der Eigentümer ansonsten keine Möglichkeit mehr, sein Haus zu erreichen. Es wird dabei unterschieden zwischen dem Fahrtrecht und dem Gehrecht. Handelt es sich um ein Gehrecht, so darf der Weg nicht mit dem Auto oder Motorrad passiert werden. Dafür müsste ein Fahrtrecht ausgesprochen werden.

Die Pflichten im Zusammenhang mit dem Wegerecht

Auch wenn ein Wegerecht besteht bedeutet das nicht, dass der Besitzer dieses nach seinem eigenen Belieben ausüben kann. Der Weg zum eigenen Grundstück muss schonend genutzt werden, so schreibt es die Gesetzgebung vor. An das Wegerecht können auch individuell ausgehandelte Besonderheiten geknüpft sein. Außerdem darf mittels der Ausübung die andere Partei nicht gestört werden. So darf etwa das Fahrzeug nicht auf dem Weg geparkt werden. Auf der anderen Seite darf aber auch der Eigentümer des Grundstücks den Zuweg nicht blockieren – etwa durch Fahrzeuge, Gartencontainer oder andere Dinge.

Die Kosten für das Wegerecht

Da der Weg entsprechend instand gehalten werden muss, ist das Wegerecht nicht kostenlos. Dabei müssen die Eigentümer des Grundstückes beispielsweise entscheiden, wer im Winter den Schnee räumt oder Salz/Sand ausstreut. Wird ein Winterdienst beauftragt, muss die Kostenübernahme geklärt werden. Damit spätere Rechtsstreitigkeiten verhindert werden, sollten alle Kosten im Vorfeld abgesprochen werden. Meist übernimmt die Kostenübernahmen die Partei, die das Wegerecht ausübt. Hier sind allerdings ebenso individuelle Absprachen möglich. Es ist zu empfehlen, diese in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten.

Das ist der Unterschied zwischen Wegerecht und Fahrrecht

Für Verwirrung sorgen immer wieder Bezeichnungen wie Gehrecht, Fahrrecht oder Leitungsrecht. Das Fahrrecht bezieht sich dabei auf das Fahrzeug. Der Nachbar darf also den Weg mit seinem Auto überqueren. Besteht hingegen nur ein Wegerecht, so darf der Weg zu Fuß zurückgelegt werden – nicht aber mit einem Fahrzeug. Das Leitungsrecht hingegen bezieht sich auf die Leitungen für Strom und Wasser, welche dann über das Grundstück des Nachbarn verlegt werden dürfen.

Folgen des Wegerechts für den Besitzer

Der Eigentümer des Grundstücks geht vor allem mit Nachteilen heraus. Immerhin wird ein Teil seines Grundstücks von einer Dritten Partei genutzt. Zudem muss er immer einen entsprechenden Weg freihalten und kann diesen nicht mit einer Garage oder einem Schuppen bebauen. Der Verkehrswert eines Grundstückes mit Wegerecht sinkt zudem – wenn auch nicht stark. Während der Wert des dienenden Raumes sinkt, steigt der Wert des anderen Grundstücks. Somit können die Wegerechte also auch eine Rolle hinsichtlich der Preisgestaltung bei einem Kauf oder Verkauf spielen.

Die Haftung eines Wegerecht-Vertrags

Über das Gehrecht wird ein privater Vertrag aufgesetzt. Darin werden alle Abmachungen schriftlich festgehalten. Dabei sollten Rechte und Pflichten niedergeschrieben werden sowie eine Laufzeit. Nach Ablauf des Vertrages kann das Wegerecht wieder aufgelöst werden. Wenn die Besitzer der beiden Grundstücke wechseln, muss der Vertrag neu aufgesetzt werden. Beim Wegerecht sieht es anders aus. Dieses wird in das Grundbuch eingetragen und festgehalten. Die Vereinbarungen können dabei mündlich und schriftlich getroffen werden – sie sind in beiden Fällen rechtskräftig.

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Daniel Kessler

Über den Autor

Gründer und Inhaber von Actora-Immobilien. Ich freue mich Sie auf unseren Blog begrüßen zu dürfen. Unser Immobilienblog soll Sie an das Thema Immobilien heranführen. Für weitere Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Daniel Kessler

Veröffentlicht in der Kategorie Allgemeines rund zur Immobilie am 21. Januar 2022  
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