Steuererklärungen für neue Grundsteuer ab Juli 2022
Mit dem Jahr 2025 wird in Deutschland die neue Grundsteuer in Kraft treten. In den allermeisten Bundesländern werden dann Einheitswerte die sogenannten Grundsteuerwerte für die Besteuerung herangezogen. In manchen Bundesländern hingegen ist eine Angabe der Fläche ausreichend. Alle Eigentümer mit Grundstück müssen ab Juli 2022 eine Steuererklärung abgeben. Das hat der Immobilienverband Deutschland kürzlich in einer Mitteilung in Erinnerung gerufen. Was es damit genau auf sich hat, haben wir hier zusammengefasst.
Verschiedene Regelungen je nach Bundesland
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist als alleiniger Eigentümer für jede zuständig. Damit der Fiskus nun ausreichend Zeit hat, die jeweiligen Werte auszurechnen, sollen die dazugehörigen Steuererklärungen bereits zwischen dem 1. Juli und Ende Oktober 2022 eingereicht werden. Dabei sind die Daten dem Finanzamt online per ELSTER zur Verfügung zu stellen. Statt persönlichen Erinnerungen ergeht dazu lediglich eine öffentliche Bekanntmachung.
Wer also keine Konsequenzen erleben möchte, sollte der Aufforderung nachkommen. Die anzugebenden Informationen hängen dabei vom Bundesland ab. Auch wenn der Bundesgesetzgeber ein Bundesmodell beschlossen und erlassen hat, haben sich diesem nur einige Bundesländer angeschlossen. Dazu zählen die Länder Brandenburg, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rehinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die anderen Bundesländer haben einen eigenen Weg gewählt, bei welchem der Wert des Grundstücks oft nicht ausschlaggebend ist.
So läuft das Verfahren ab
Wer in einem der genannten Bundesländer lebt, für den ist der Ertragswert entscheidend. Dabei kommt es aber darauf an, mit welchem Verfahren der Wert errechnet wird. Im Ertragswertverfahren werden die Zweifamilienhäuser, Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke berechnet. Es handelt sich dabei um jene Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent dem Wohnzweck dienen. Für die Errechnung durch den Fiskus ist der Behörde der Bodenrichtweg und die Größe des Gesamtgrundstücks mitzuteilen. Wie hoch der Bodenrichtwert liegt, kann etwa über das Bodenrichtwert-Informationssystem herausgefunden werden. Und der Ertragswert? Er wird nicht auf Grundlage der Betriebskosten und Miete eruiert. Stattdessen auf der Basis der statistischen Durchschnittswerte. So muss das Objekt in eine Baualtersklasse bzw. Wohnungen in eine Größenklasse eingeteilt werden.
Hierbei gelten für die Mietwohnrundstücke die gleichen Nettokaltmieten wie für Wohnungseigentum. Jene Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent für öffentliche oder unternehmerische Zwecke genutzt werden, werden nach dem Sachwertverfahren bewertet. Hier ist die Wertermittlung etwas aufwendiger. Dabei werden zuerst Bodenrichtwert und Größe angegeben. Dazukommen dann das Baujahr, das Jahr der Fertigstellung einer möglichen Sanierung und die Gebäudeart. Auch benötigt wird hier die Brutto-Grundfläche, also die Summe alle nutzbaren Grundflächen und deren Umschließungen. Hier muss meist ein Sachverständiger beauftragt werden.
Regelungen in anderen Bundesländern wie Niedersachsen
In den anderen Bundesländern gelten die jeweiligen Landesgesetze. In den meisten Bundesländern müssen nur Angaben zu den Flächen des Gebäudes und des Grundstücks gemacht werden. In Hessen etwa hat man sich für ein Flächen-Faktor-Modell entschieden. Auch im Land Niedersachsen hat man sich für ein solches Model entschieden. Als Indikator für die jeweilige Fläche werden die Bodenrichtwerte genutzt. Dabei vergleicht man den Bodenrichtwert des eigenen Grundstücks mit dem Gemeindedurchschnitt. Es kommt hierbei nicht auf die absolute Höhe der Wert an, da kein Verkehrswert-Verfahren eingesetzt wird. Viel mehr liegt der Fokus auf dem Faktor. Damit führt etwa der doppelt so hohe Richtwert verglichen mit dem Durchschnitt der Gemeinde zu einem Zuschlag von 20 Prozent. Somit besteht ein Lage-Faktor von 1,2.