Den Schlüssel nachmachen – Vermieter fragen?
Ein schönes Gefühl. Zum ersten Mal den eigenen Wohnungsschlüssel in Händen halten. Erst ab diesem Zeitpunkt verfügt der Mieter über seine Immobilie. Dabei ist der Vermieter natürlich verpflichtet, einen Schlüssel auszuhändigen. Wenig überraschend. Viel spannender ist aber die Frage: Wie viele Schlüssel stehen dem Mieter zu? Und was ist, wenn der Mieter einen Schlüssel nachmachen möchte. Etwa als Reserve für den Notfall?
Wie viele Schlüssel stehen dem Mieter zu?
Das Gesetz sagt hierzu lediglich: Der Mieter muss „genügend Schlüssel“ zur Verfügung haben. In der Regel sind das zwei Wohnungsschlüssel und zwei Hausschlüssel. Plus eventuell ein weiteres Paar für jeden weiteren Mieter. Zudem besteht das Recht auf einen weiteren Schlüssel. Beispielsweise für eine Putzfrau, Freunde oder Verwandte. Dann muss der Mieter diesen Schlüssel allerdings selbst nachmachen lassen und bezahlen.
Vermieter muss über nachgemachten Schlüssel Bescheid wissen
Wichtig zu wissen: Wird eine Schlüssel-Kopie vom Mieter angefertigt, so muss der Vermieter darüber informiert werden. Immerhin ist er als Eigentümer daran interessiert. Er braucht Kenntnis darüber, wer Zugang zu seiner Immobilie hat. Angewiesen ist er dabei immer auf die wahrheitsgemäße Aussage seines Mieters.
Eine moderne Schließanlage ist dabei manchmal eine Option. Sie gilt als sicherer technischer Schutz gegen das Nachmachen von Wohnungsschlüsseln. Ansonsten kann der Mieter die allermeisten Schlüssel auf eigene Faust nachmachen lassen.
Auch dann, wenn sie eine Nummer tragen. Besondere Sicherheitsschlüssel werden von seriösen Schlüsseldiensten meist nur mit Vorlage einer Sicherungskarte kopiert. Grundsätzlich illegal ist das Nachmachen dieser Schlüssel aber auch nicht. Dabei gibt es durchaus auch Schlüsseldienste, die eine Kopie ohne die Sicherungskarte anfertigen.
Schlüsselabgabe beim Auszug
Wenn der Mieter auszieht, muss einiges beachtet werden. Dazu zählt natürlich auch das Aushändigen aller Schlüssel. Das gilt natürlich auch für nachgemachte Exemplare. Dabei kann er die Kosten nachgemachter Schlüssel grundsätzlich vom Vermieter zurückverlangen. Der Vermieter muss dies allerdings nicht annehmen. Weigert er sich, so muss der Vermieter die Schlüssel unbrauchbar machen. Und was ist im Falle eines Verlustes?
Der Vermieter muss das nicht einfach hinnehmen. Immerhin ist ihm dadurch ein Schlüssel für sein Wohneigentum abhandengekommen. Ein Dritter könnte sich so Zugang zum Haus oder der Wohnung verschaffen. Der Vermieter kann daher bei einem Verlust das Schloss auswechseln lassen. Zumindest jene, die sich mit dem verloren gegangenen Schlüssel öffnen lassen. Die Kosten müsste in diesem Fall der Mieter tragen. Immerhin hat er den Verlust des Schlüssels zu verantworten.
Eine Ausnahme hat das Recht allerdings vorgesehen. Wurde der Schlüssel an einem unauffindbaren Ort für Dritte verloren, muss kein neues Schloss bezahlt werden. Etwa im Falle, dass der Mieter den Schlüssel nachweislich bei einer Bootsfahrt im Meer verloren hat.
Fazit zum Schlüsselnachmachen für Mieter
Einen verloren gegangenen Schlüssel einfach so nachzumachen ist selten eine gute Idee. Daher sollte ein Verlust rechtzeitig dem Vermieter mitgeteilt werden. Vor allem wenn der Schlüssel zusammen mit Dokumenten verloren gegangen ist, sollten die Schlösser gewechselt werden. Immerhin könnte ein daraus resultierender Einbruch zu weiteren Problemen führen – unter anderem mit der Versicherung. Ansonsten ist das Nachmachen von Schlüssel kein Problem.
Wichtig ist: Der Vermieter sollte immer über dieses Vorhaben informiert werden. So lässt sich Ärger verhindern. Wie ist Ihre Meinung dazu? Haben Sie schon einmal einen Schlüssel verloren? Wie haben Sie reagiert? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar.