Wissenswertes zur Erbschaftssteuer in Deutschland


Wer in Deutschland etwas erbt, der muss das Finanzamt darüber in Kenntnis setzen. Denn: Der Fiskus kann das Erbe dann besteuern. Dabei hängt die Höhe der sogenannten Erbschaftssteuer allerdings von einigen Faktoren ab. Was es mit dieser Steuer genau auf sich hat, welche Dinge beachtet werden müssen und alles was es sonst noch Wissenswertes gibt, haben wir in diesem Artikel zusammengetragen.

Grundsätzliches zur Erbschaftssteuer in Deutschland

Wer in Deutschland etwas vererbt oder erbt, der muss den Staat darüber informieren. Denn Erben ist in Deutschland keine Privatsache. Der Staat gibt dabei entsprechende Regelungen hinsichtlich des Erbschaftssteuer- und dem sogenannten Schenkungssteuergesetzes vor. Wer also von einem Hinterbliebenen etwas erbt, der muss darauf eine Erbschaftssteuer zahlen. Natürlich nur für den Fall, dass das Erbe auch angenommen wird. Dabei gibt es allerdings Freibeträge. Sie gelzten unabhängig davon, ob es sich um einen Pflichtanteil, eine Schenkung oder eine Erbschaft im juristischen Sinne handelt.

Die Erbschaftssteuer wird also erst dann erhoben, wenn ein gewisser Betrag überschritten wird. So können beispielsweise Ehepartner bis zu einer halben Million Euro erwerben, ohne darauf eine Steuer zahlen zu müssen. Bei Kindern liegt die Steuerfreigrenze hingegen bei 400.000 Euro. Großeltern können den Enkeln ein Vermögen von 200.000 Euro hinterlassen, ohne dass darauf Steuern zu leisten sind. Bei Geschwistern, Neffen, Lebensgefährten und Nichten liegt der Freibetrag in Deutschland bei 20.000 Euro.

Erbschaftssteuer: Ermittlung der genauen Steuerhöhe

Wenn der Freibetrag abgezogen wurde, muss der restliche Wert des Erbes versteuert werden. Dabei gilt grundsätzlich ein Grundsatz: Je näher sich die Familienmitglieder standen (verwandtschaftlich), desto geringer fallen auch die Steuern aus. Dabei werden drei verschiedene Steuerklassen eingesetzt. Am günstigsten Fällt auch hier der Steuersatz für die eingetragenen Lebenspartner oder Ehepartner ein. Hinzukommen direkte Nachkommen der Kinder, die Kinder selbst und die Eltern. Dabei kommt es auf die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes an. 

Diese Summe entsteht nach Abzug des Freibetrages. Fällt sie unter 75.000 Euro, so gilt der niedrigste Steuersatz. Dieser beträgt in Deutschland soeben Prozent. Erst nach Vermögenshöhe steigt der Satz dann in insgesamt sieben Stufen auf bis zu maximal 30 Prozent. Allerdings wird ein solch hoher Steuersatz erst dann fällig, wenn es sich bei dem Erbe um eine Summe von über 36 Millionen Euro handelt. Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Geschwister und deren Kinder werden der zweiten Steuerklasse zugerechnet. Der niedrigste Satz liegt dabei bei 15 Prozent und der höchstmögliche Satz bei 43 Prozent. Bei der dritten Steuerklasse handelt es sich dann um alle verbleibenden Personen. Das könnten etwa Freunde, Lebensgefährte oder weiter entfernte Verwandte sein. Der niedrigste Steuersatz liegt hierbei bei 30 Prozent – der höchstmögliche hingegen bei 50 Prozent.

Besonderheiten bei Immobilien und der Erbschaftssteuer

Unter bestimmten Voraussetzungen kann selbst genutztes Wohneigentum steuerfrei bleiben. Keine Steuer ist dann zu zahlen, wenn der Erbe die Immobilie zehn Jahre lang nicht veräußert, verpachtet oder vermietet, sondern stattdessen selbst darin wohnt. Bei den Kindern etwa wird die steuerfreie Wohnfläche auf insgesamt 200 Quadratmeter eingegrenzt. Andere Verwandte genießen in Deutschland keine Steuerbefreiung.

Die Regelung greift nur in vollem Umfang für eingetragene Lebenspartner oder Ehepartner

Wie ist Ihre Erfahrung mit der Erbschaftssteuer?

Haben Sie bereits Erfahrung mit der Erbschaftssteuer gemacht? Gerne können Sie uns von Ihren Erlebnissen in den Kommentaren unter diesem Beitrag erzählen. Übrigens: Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir arbeiten mit hervorragenden Steuerberatern und Kanzleien zusammen.

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Daniel Kessler

Über den Autor

Gründer und Inhaber von Actora-Immobilien. Ich freue mich Sie auf unseren Blog begrüßen zu dürfen. Unser Immobilienblog soll Sie an das Thema Immobilien heranführen. Für weitere Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Daniel Kessler

Veröffentlicht in der Kategorie Allgemeines rund zur Immobilie am 16. November 2021  
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