Möglichkeiten, wenn der Mieter nicht zahlt
Wer ein Haus oder eine Souterrainwohnung vermietet, möchte natürlich regelmäßig die eingehende Miete auf seinem Konto sehen. Allerdings kann es passieren, dass der oder die Mieter in Zahlungsverzug geraten. Für den Vermieter ist das sehr als ärgerlich. Zurecht fragen sie sich daher, wie in einem solchen Fall am besten reagiert wird und welche Möglichkeiten es beim Zahlungsausfall rechtlich gibt. Darüber möchten wir in diesem Blogbeitrag aufklären.
Wann gilt Zahlungsausfall als Mietrückstand
Zunächst muss sich die Frage gestellt werden, wann ein Zahlungsausfall des Mieters im rechtlichen Sinne überhaupt als Mietrückstand gilt. Der Mieter hat grundsätzlich bis zum dritten Werktag des Monats Zeit, seine Miete zu begleichen. Das bedeutet übrigens nicht, dass die Miete spätestens am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss.
Es heißt lediglich, dass der Mieter die Zahlung bis zum dritten Werktag veranlasst haben muss. Veranlasst der Mieter die Überweisung etwa am zweiten Tag des Monats und fällt der dritte Werktag auf einen Feiertag, so wird das Geld später auf dem Vermieterkonto eingehen.
Gründe für den Zahlungsausfall
Zugegeben: Die Gründe für einen Zahlungsausfall könnten dem Vermieter eigentlich erst einmal egal sein. Allerdings nicht, wenn ihm an einem guten und langfristigen Mietverhältnis gelegen ist. Mögliche Gründe könnten also etwa Vergesslichkeit sein. Nicht jeder hat für die Begleichung der Miete einen Dauerauftrag eingerichtet und vergisst dann vielleicht einfach einmal die Zahlung in Auftrag zu geben.
Auch ein Fehler bei der Überweisung kann ein möglicher Grund sein. Vielleicht wurde die Summe auf ein falsches Konto überwiesen oder die angegebene IBAN enthielt einen Zahlendreher. Weitere Möglichkeiten wären finanzielle Probleme. Muss der Mieter etwa auf einmal Schulden abzahlen, kann er schon einmal in schwerwiegende finanzielle Probleme geraten und die Miete nicht mehr begleichen.
Vorgehen wenn der Mieter nicht zahlt
Die schnellste und simpelste Möglichkeit bei einem Zahlungsausfall ist den Anruf beim Mieter, um nach den Gründen zu fragen. Hat der Mieter schlicht vergessen, die Überweisung in Auftrag zu geben, ist das Problem schnell erledigt.
Auch eine nette E-Mail mit einer Zahlungserinnerung an den Mieter ist eine gute Möglichkeit. Am besten wird dann mündlich oder schriftlich eine kurze Frist für die Nachzahlung gesetzt. Ist der Mieter persönlich, elektronisch und telefonisch nicht erreichbar, sollte die Frist unbedingt per Einschreiben zugestellt werden. Zeigt sich der Mieter in akuter Geldnot, ist aber gewillt eine Lösung zu finden, können auch Ratenzahlungen vereinbart werden. Das sollte zur Absicherung aber ebenfalls schriftlich dokumentiert werden.
Am Ende bleibt nur die fristlose Kündigung
Zahlt der Mieter auch nach mehrfachen mündlichen und schriftlichen Aufforderungen seine Miete nicht, oder ist schlicht nicht zu erreichen, bleibt am Ende nur eine fristlose Kündigung. Dabei sieht das Mietrecht in Deutschland strenge Regeln vor, die den Mieter entsprechend absichern sollen. Damit dem Mieter wegen Mietrückstand fristlos gekündigt werden kann, müssen daher einige Voraussetzungen erfüllt sein: